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Unser Teamspirit ist unsere Stärke

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kanzlei

Wir sind eine seit über 10 Jahren ausschließlich im Sozialrecht engagierte und dadurch hochspezialisierte Kanzlei. Wir vertreten Leistungsempfänger und Leistungserbringer gegenüber den jeweiligen Kostenträgern. Das Sozialrecht umfasst so viele Rechtsgebiete und Vorschriften, dass eine explizite Spezialisierung unabdingbar ist um - gepaart mit entsprechender Berufserfahrung - richtig zu beraten und erfolgreich zu vertreten.

Sie finden nur wenig Spezialisten im Sozialrecht. Eine Fachanwaltskanzlei, in der die Kollegen im Austausch miteinander stehen, sich fortbilden und das Interesse des Mandanten in den focus stellen, ist selten. Wir mögen keine halben Sachen. Unsere Spezialisierung führt zu ständigem Erfahrungsaustausch untereinander, zur Bündelung von Kompetenz und Erfahrung - zu Ihrem Vorteil!

Für Grundsicherungsempfänger bieten wir eine online Sprechstunde zur Prüfung von Leistungs-, Aufhebungs-, Erstattungs- und Sperrzeitbescheiden; wir beraten, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden sollte und die Hinzuziehung eines Anwaltes sinnvoll ist.

Wir bieten Fortbildungen und workshops für Sozialdienste, ehrenamtliche und hauptberufliche Sozialberater, Berufsbetreuer und Selbsthilfegruppen an.

Wir agieren bundesweit. Moderne Kommunikationsmittel ermöglichen einen schnellen und komplikationslosen Kontakt auch zu entfernt wohnenden Mandanten. Die elektronische Übersendung von Dokumenten harmoniert mit den elektronisch geführten Handakten. Im Bedarfsfall kooperieren wir mit spezialisierten Berufsträgern anderer Rechtsgebiete.

Die Seite (nicht nur) für Arbeitslose: hartz4hilfthartz4

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kompetenzen

In unserer Sozialrechtskanzlei finden Sie einen Partner für Vertretung, Beratung und Fortbildungen in allen Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.

Wir beraten und vertreten Leistungsempfänger gleichermaßen wie Leistungsanbieter. So gehören zu unseren Partnern und Auftraggebern neben psychiatrischen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen auch Anbieter stationärer wie ambulanter Eingliederungshilfeleistungen, klassische Pflegeheime, Pflege-WG’s, Werkstätten für Menschen mit Handicap, Sozialdienste, Wohlfahrtsorganisationen, Berufsbetreuer und Betreuungsvereine. Sozialrecht ist von ausschlaggebender Bedeutung für das Arbeits- und Beschäftigungsrecht.

Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen!

Weiter lesen: www.gl-hh.de

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rechtsanwälte

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Christian L. Fritz, Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für Sozialrecht , Fachanwalt für Familienrecht
Focus Top Privatanwalt 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022

Beratung und Vertretung bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsfragen
Beratung und Vertretung von psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen der Pflege und EGH sowie der Behindertenhilfe, Beratung und Vertretung ambulanter Dienstleister Vertretung von Berufsbetreuern in Haftungs- und Regressverfahren
Fortbildungen und Seminare für Dienstleister, Berufsbetreuer und Sozialdienste

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Cora E. Häringer, Rechtsanwältin seit 1996
Fachanwältin für Sozialrecht 
von 1996 – 2008 Verteidigerin in Strafsachen
seit 2008 bei fritzundkollegen im Sozialrecht

ausgewiesene Expertin im Verfahrensrecht, Prozeßerfahrung aus vielen hunderten sozialgerichtlicher Verfahren erster und zweiter Instanz!
Beratung und Vertretung in allen Sozialgesetzbüchern:

  • Bürgergeld und Grundsicherung

  • Erwerbsminderung und Rente

  • Schwerbehinderung und Merkzeichen

  • Behinderung und Rehabilitation


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Thomas Kupczyk, Rechtsanwalt seit 2015
2017 – 2020 bei „fritzundkollegen“ im Bereich Grundsicherung
zum 15.06.2020 ausgeschieden; neue Kanzleianschrift
Dr. Mörder und Kollegen, Urachstr. 25, 79102 Freiburg

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Gilbert V. Weber, Rechtsanwalt für Sozialrecht
zum 31.12.20 ausgeschieden und in den öffentlichen Dienst gewechselt

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rechtsgebiete

Wir vertreten auf allen Gebieten des sozialen Sozialversicherungsrechts. Hierzu gehört insbesondere:

Für Unternehmer:
Betriebsprüfungen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Statusfeststellung - Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit, geringfügige Beschäftigung – Erntehelfer

Für Einrichtungen:
Vertragsgestaltung - Kündigungsrecht WBVG – BTHG - übergegangene Ansprüche nach 19 Abs. 6 SGB XII

Für alle Menschen in Not:
Grund- und Existenzsicherung: Hartz IV / SGB II und SGB XIII
Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III
Kranken- und Rentenversicherung SGB V und VI
Schwerbehindertenrecht
Teilhaberecht und Eingliederungshilfe

Kooperation mit anderen Fachgebieten:
Wir sind seit vielen Jahren ausschließlich auf Verfahren spezialisiert, welche vor dem Sozialgericht geführt werden. In anderen Fällen, in welchen Sie möglicherweise zeitgleich betroffen sind, kooperieren wir mit Rechtsanwälten anderer Fachgebiete. Wir nennen Ihnen Kollegen, von denen wir wissen, dass sie kompetent weiterhelfen können.

Das betrifft zum Beispiel das Strafrecht, wenn der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Raum steht, oder der rechtswidrige Bezug von Grundsicherungsleistungen.

Das betrifft aber auch das Mietrecht, wenn Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung oder Kündigung zum Streit führen.

Wichtig auch das Arbeitsrecht, insbesondere im Fall der Kündigung und Vertragsbeendigung wegen der hieraus folgenden Konsequenzen von Sperrzeit und Sanktion.

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zuständigkeiten

Die Abgrenzung von Zuständigkeiten ist in dem gegliederten Sozialversicherungsrecht nicht einfach. Zuweilen entscheiden auch die Leistungsträger unzutreffend und verweisen auf den jeweils anderen. Hier führen keineswegs alle Wege nach Rom, sondern die Menschen werden von Pontius zu Pilatus geschickt…

Wir helfen jeden Tag in folgenden Lebenssituationen - völlig gleich, welches Gesetz Anwendung findet und welche Behörde über die Leistungen entscheiden muss:

Arbeitslosigkeit:

Bei Arbeitslosigkeit greifen die Lohnersatzleistungen des SGB II und III. Leistungen und auch Sanktionen bzw. Leistungsminderungen folgen jedoch anderen Regeln. Wir vertreten Sie gegenüber dem jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit. Gleich, ob es um die Leistungsbewilligung geht oder um die Höhe der zu bewilligenden Leistungen. Wir helfen bei vorläufigen Bescheiden und bei der Berücksichtigung von wechselnden Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder abhängiger Beschäftigung und ergänzendem Hartz IV Bezug. Auch bei Sperrzeitbescheiden und Sanktionen werden wir für Sie tätig. Wir prüfen die Bescheide von jobcenter und Sozialamt auf Einkommensbereinigung, Freibetrag und Vermögenseinsatz. Kosten der Unterkunft, angemessene Miete und Heizkosten, Nebenkostenabrechnung und Erstattungen, Miet- und Stromschulden, Mehrbedarfe, Alleinerziehendenproblematiken, Schüler- und Ferienjobs - all das sind Grundsicherungsprobleme, mit welchen wir uns tagtäglich beschäftigen.

Schnittstellen ergeben sich zur Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Bei der Abgrenzung der Leistungszuständigkeit von jobcenter oder Rentenversicherung bedürfen Sie eines Fachmanns.

Erkrankung:

Zuweilen ist bereits die Frage der Versicherung dem Grunde nach problematisch. Manchmal Art und Umfang der Leistung, häufig die Höhe des Versicherungsbeitrages: pflichtversichert oder freiwillig versichert? Fehlt Versicherungsschutz? Krankenbehandlung im Ausland und Versicherungsschutz für Ausländer. Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Krankenversicherung? Ruhen der Leistungsansprüche bei Beitragsschulden? Höhe und Dauer von Krankengeld, Aussteuerung, Aufforderung zur Rentenantragstellung…
Auch das Zusammenspiel von AlG I Ansprüchen und Krankengeld oder Hartz IV und Krankengeld sowie der Wechsel von Arbeitslosengeld zu Rente und zur Grundsicherung bzw. Sozialhilfe ist ein Thema, bei welchem wir Ihnen als Spezialisten für Sozialrecht weiterhelfen.

Behinderung:
Erwerbsgefährdung
Erwerbsminderung
Teilhabe
Betreuung
(Haftung und Regress)

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kulturjoker

Kultur ist kein Luxus – und dennoch nicht mehr bezahlbar, wenn es an allen Ecken und Enden fehlt. Und dabei geht es nicht nur um klassische Konzerte, Oper und Ballett… Für uns geht es auch um Rock und Pop, Comedians und Kleinkunstbühnen, Sportveranstaltungen oder Kinoabende! Wir vermitteln und verschenken Tickets und Eintrittskarten an Menschen, die sich das schon lange nicht mehr leisten können!

Bewerben Sie sich mit ein paar kurzen Sätzen, warum gerade Sie oder ein Freund/eine Freundin den joker des Monats verdient unter:
kulturjoker@fritz-kollegen.de